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Aus gegebenen Anlass teilen wir Ihnen mit, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr für das Gelände an der Kräwinklerbrücke und für die Rechtevergabe der Wupper - Talsperre zuständig sind.
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Wie sie sicher schon der örtlichen Presse entnehmen konnten schwillt im Hintergrund noch ein Streit zwischen der Stadt Remscheid und der Gesellschaft . Da etwaige Dinge nicht immer im vollen Umfang seitens der Stadt Remscheid wiedergegeben werden und sich die Stadt in der Vergangenheit nachweislich Rechtswidrig verhalten hat nimmt die Gesellschaft zu den Geschehnissen und dem noch zu erwartenden wie folgt Stellung. Wir werden zur Richtigstellung auch amtliche Dokumente und Schriftwechsel in Pdf Format veröffentlichen
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Vorgeschichte 1995 wurde zwischen der Gesellschaft und der Stadt Remscheid ein Pachtvertrag über die wassersportliche Nutzung der Wupper - Talsperre und einem Gelände an der Kräwinklerbrücke abgeschlossen. Da dieser Vertrag sehr umfangreich ist wird auf die einzelnen Punkte nicht eingegangen wird aber Online gestellt. Darüber hinaus ein weiterer auf die Gesellschaft übertragener Vertrag und dem Wupperverband über die Nutzungsrechte von Steganlagen. Die im übrigen durch die Gesellschaft nachweisbar selbst errichtet wurden Vertrag zwischen der Stadt Remscheid und der Gesellschaft Vertrag zwischen Wupperverband und Gesellschaft Die Gesellschaft leistete eine Zahlung in Höhe von 295.000,00 DM an die Stadt Remscheid damit die Stadt Remscheid das Gelände an der Kräwinklerbrücke ausbauen konnte. Die Stadt Remscheid hatte darüber einen Zuschuss (ca. 700.000,00 DM) vom Land NRW erhalten. Ihr fehlten lediglich die Eigenmittel. Es wurde am grünen Tisch vereinbart diese von der Gesellschaft getätigte Zahlung als Vorauszahlung der Pacht zu werten. Mann einigte sich auf 10 Jahre aus denen später wegen der Verzögerungen bei der Bauphase 11 Jahre wurden. Die Höhe der Pacht wurde dann mit diesen Daten ermittelt. Gleichzeitig wurde aber auch in den Pachtvertrag eine Pachtanpassung frühestens zum Juni 2006 vereinbart. Es wurde auch durch damalige Bedienstete der Stadt Remscheid gesagt die Pacht dann 1:1 vom Wupperverband weiter zu berechnen mit einem kleinen Aufschlag von % Punkten. Allerdings wurde das nicht schriftlich festgelegt. Wie kam es zum Rechtsstreit Im Januar 2006 erhielten die Gesellschaft ein Hinweisschreiben der Stadt Remscheid, dass die Gesellschaft ab Juni 2006 eine monatliche Pacht in Höhe von 1.717,94 € zu entrichten habe und wohin die Überweisungen zu tätigen seien. Auf dieses Schreiben reagierte die Gesellschaft mehrere male mündlich mit dem Hinweis der Pachtanpassungsklausel und diese durchzuführen. Nachdem seitens der Stadt Remscheid nichts in diese Richtung unternommen wurde, erfolgte ein Schreiben im Mai 2006 an die Stadt Remscheid z. Hd. der Oberbürgermeisterin und an den Fachbereich Sport. Schreiben Stadt Remscheid und Erwiderung Auf dieses Schreiben erfolgte ebenfalls keine Reaktion seitens der Stadt Remscheid worauf die Gesellschaft einen Rechtsanwalt beauftragte ihre Interessen zu vertreten. Der folgende Brief wurde am 3. Juli 2006 verfasst 1. Anwaltsbrief an die Stadt Remscheid am 20.7.2006 fand endlich eine Besprechung statt in der es nicht nur um die Pachtanpassung ging wie man dem Protokoll vom 20.7.2006 entnehmen kann. was dann folgte waren mehrere gegenseitige Schreiben auch mit neuen Vorschlägen. Am 30. November 2006 kam eine Absage bezüglich des Vorschlags die zukünftige noch zu ermittelnde Pacht mit den von der Gesellschaft bisher zusätzlichen getätigten Investitionen zu verrechnen. und eine Anmahnung einer offenen monatlichen Pachtzahlung Erklärender weise muss hier angeführt werden das der Gesellschaft mittlerweile Zahlen vorlagen, wie hoch die Pachtzahlung seitens der Stadt Remscheid an den Wupperverband, für den im Wortlaut identischen Vertrag beträgt. Eine Pachtanpassung bzw. Beauftragung des im Protokoll genannten Gutachters durch die Stadt Remscheid war immer noch nicht durchgeführt. Das wurde im laufe der Zeit durch den beauftragten Rechtsanwalt öfters angemahnt. Die Stadt Remscheid forderte auf einmal eine Vorauszahlung für den zu beauftragenden Gutachter weil die Gesellschaft immer wieder in Zahlungsverzug mit dem Pachtzins kam. Dieses Schreiben kam am 9.3.2007 Schreiben Stadt Remscheid wegen Gutachter auf dieses Schreiben wurde erwidert das die Gesellschaft direkt an den Gutachter bezahlen werde wenn eine ordentliche Rechnung vorliege und sich der Gutachter direkt mit der Gesellschaft diesbezüglich in Verbindung setzen möge. Was folgte waren ewige Schreiben von der einen und auch von der anderen Seite. Was nicht erfolgte war eine Beauftragung des Gutachters seitens der Stadt Remscheid. Daraufhin wurde seitens der Gesellschaft nach 16 Monaten die Pachtzahlung in Höhe von jeweils 1.717,94 im November 2007 eingestellt. Auf Grund dieser Maßnahme wollte der Fachbereich Sport jetzt schnell das Gutachten erstellen lassen. Das wurde dem beauftragten Rechtsanwalt zumindest telefonisch durch den Amtsleiter Herrn Fiedler so mitgeteilt. Das war Anfang 2008. 2 Wochen nach diesem Telefonat rief Herr Fiedler wiederum in der Kanzlei an und teilte dem Rechtsanwalt mit, dass er von “oben” die Anweisung hat das Gutachten nicht zu beauftragen und eine Kündigung auszusprechen. Diese erfolgte am 27.5.2008 worauf die Gesellschaft am 9.6.2008 über den Rechtsanwalt der Kündigung widersprach. Es folgten wieder Schreiben über Schreiben letztendlich wurden das Gelände und auch die Rechte nicht an die Stadt Remscheid zum 30.9.2008 herausgegeben. Mit dieser Maßgabe reichte die Stadt Remscheid 2 Klagen beim Landgericht Wuppertal ein. Einmal auf Zahlung der noch offen stehenden Pacht und einmal auf Räumung des Geländes und die damit verbundene Übertragung der Rechte. Die Termine waren anberaumt für den 24.3. und 14.5.2009 Die Gesellschaft führten indes die Geschäfte der Freizeitanlage weiter. Im Januar 2009 schrieb die Stadt Remscheid Kunden der Gesellschaft an und forderten Sie auf von der Gesellschaft ausgestellte Rechnungen direkt an die Stadt Remscheid zu zahlen. Rechtliche Grundlage war keine vorhanden. Einige Kunden kamen dem sogar nach. Nachdem der Gesellschaft dieses Schreiben vorlag wurde ein einstweiliges Verfügungsverfahren durch die Gesellschaft beim Landgericht Wuppertal eingereicht. Schreiben Stadt Remscheid und Gerichtsbeschluss auch hier wurde Termin auf den 24.3.2009 angesetzt Der Rechtsstreit Am 24.3.2009 fand der erste Gerichtstermin statt. Es ging a) um die Zahlung des Pacht und b) um die einstweilige Verfügung. Die Richter erörterten zuerst die Sache mit den Anwälten und ließen der Stadt Remscheid anmerken das Ihre Klage nicht von Erfolg gekrönt sei und wenn es zu einer Hauptverhandlung kommen sollte, das Gericht ein Gutachten bezüglich der Pachthöhe einholen werde. Da der Geschäftsführerin aber zwischenzeitlich Erkenntnisse vorlagen, dass in der Remscheider Politik ein Personenkreis tätig ist die etwas gegen Ihren Nachnamen haben, bot die Geschäftsführerin unter gewissen Bedingungen die Herausgabe der Anlage an. Es kam im Zuge dieser Verhandlung zu einem Vergleich wegen dem einstweiligen Verfügungsverfahren und einem Zwischenvergleich wegen den restlichen Angelegenheiten Am 14.5.2009 fand dann der 2. Gerichtstermin statt. Hier ging es ursprünglich um die Räumung des Geländes. Bei diesem Termin wurde aus dem Zwischenvergleich ein Vergleich geschlossen . Dieser sagt aus, dass die Stadt Remscheid Gebäude und Erschließungsanlagen übernimmt weiterhin in bestehende Verträge mit anderen Pächtern eintritt. Das bewegliche Vermögen übernimmt, die Pachtanpassung durch einen Gutachter erfolgen soll. Weiterhin die Gebäude und andere Anlagen durch den Gutachterausschuss bewertet werden sollen und dann die gegenseitigen Forderungen aufgerechnet werden. Die Gesellschaft gibt das Gelände zum 30.12.2009 heraus und 2 Wochen nach Herausgabe soll die Stadt Remscheid den Differenzbetrag an die Gesellschaft leisten . resultierend aus diesem Vergleich ist folgendes geschehen. Wieder folgte ein Schreiben dem anderen. Jetzt wird sich a) über die Durchführung des Gutachtens bezüglich der Pachtanpassung gestritten. b) genauso über die Durchführung der Gebäudebewertung c) und wie sollte es anders sein über das bewegliche Vermögen. zu a) wünscht die Stadt Remscheid ein Gutachten in dem die von der Gesellschaft errichteten Gebäude mit in der Pacht berücksichtigt werden. Die Gesellschaft hingegen wünscht eine Ermittlung so wie es im Pachtvertrag steht unter Pachtgegenstand, schließlich hat die Gesellschaft die Gebäude errichtet. Ein Besichtigungsgespräch findet nun am 25.3.2010 statt. zu b) hat eine abschließende in Augenscheinnahme durch den Gutachterausschuss im Dezember 2009 stattgefunden. Allen Beteiligten wurde mitgeteilt das es jetzt kein Problem ist dieses Gutachten zu fertigen und man noch 2 Tage benötigt um es fertig zu stellen. Dieses Gutachten liegt der Gesellschaft bisher auch noch nicht vor da jetzt auf einmal Umsatzzahlen seitens des Gutachterausschusses gefordert werden von denen bei der Begutachtung vor Ort nie die Rede war. Die Gesellschaft möchte einfach nur ihren substanziellen Wert ersetzt haben. Dafür werden keine Umsatzzahlen benötigt. zu c) fand bisher keine gemeinsame Auflistung der beweglichen Gegenstände statt. Dies wurde immer seitens der Stadt Remscheid verhindert. Nachdem ab zu sehen war, dass die Stadt Remscheid nicht innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des Geländes eine Überweisung tätigen kann weil die Beträge noch nicht feststanden, sah sich die Gesellschaft auch nicht daran gebunden das Gelände zum 30.12.2009 zu übergeben, da es sich um eine in unseren Augen Zug um Zug Vereinbarung handelt. Was folgte war eine Durchsetzung der Herausgabe mit einem Gerichtsvollzieher am 24.2.2010. Obwohl ein Eilantrag beim Landgericht Wuppertal eingereicht wurde die Herausgabe zu vereiteln, bekam die Gesellschaft erst einen Tag nach vollzogener Vollstreckung am 25.2.2010 einen Beschluss das gegen Zahlung eines Sicherheitsbetrages die Vollstreckung bis zum Verhandlungstag, der am 18. November 2010 anberaumt ist, auszusetzen. Was soll aber noch ausgesetzt werden, wenn es schon vollzogen ist? Als letztes bekam die Gesellschaft am 3.3.2010 einen Brief der Stadt Remscheid das bewegliche Vermögen zu entfernen und sollte es nicht entfernt werden würde die Stadt Remscheid davon ausgehen, dass die Gesellschaft ihr alles entschädigungslos überlässt. Schreiben der Stadt Remscheid 3.3.2010 Wie geht es weiter? Nach den uns vorliegenden Unterlagen soll der neue Pächter einen Vertrag erhalten der Umsatzgebunden ist und eine Mindestpachtzahlung von unter 7.000,00 € beinhaltet inkl, der Gebäude. Im Vergleich meine Gesellschaft 12 mal 1.717.94 = 20615,28 ohne Gebäude. Die in der Vergangenheit abgelehnten Vorschläge der Gesellschaft waren höher als die jetzt zukünftig erzielten Einnahmen durch den neuen Pächter . Zuzüglich noch der Erwerb aller Gebäude. Ob da dem Steuerzahler ein Gefallen getan wird kann bezweifelt werden. Gerade in der jetzigen Zeit in der Kommunen sparen müssen. Unsere weitere Vorgehensweise hängt von einigen Faktoren ab. Kommt es auf Grund der unklaren Lage überhaupt zu einem neuen Vertrag. Wie lange dauert es bis die Gutachten vorliegen? In ein paar Tagen weiß man mehr Am 25.3.2010 fand ein Treffen mit Vertretern der Stadt Remscheid, der Gesellschaft und dem Gutachter der für die Pachtanpassung verantwortlich ist statt. Hier wurde erörtert wie das Gutachten erstellt werden soll. Es wurde hitzig aber sachlich diskutiert und festgestellt das beide Parteien noch Unterlagen zur Verfügung stellen müssen. Nach dem Erhalt selbiger wird das Gutachten erstellt. Auch hier werden wir das Gutachten veröffentlichen sobald es uns vorliegt
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Die letzten Neuigkeiten 8.4.2010 Die Verwaltung der Stadt Remscheid möchte bei der Pachtanpassung das der beauftragte Gutachter alles was an Umsatz auf der Freizeitanlage möglich wäre, auch ein Hotelbetrieb, bei der Pachtermittlung berücksichtigt. Auf der anderen Seite was dazu im Wiederspruch steht die bestehenden Gebäude nach den tatsächlichen Umsatzzahlen durch den Gutachterausschuss der Stadt Remscheid bewerten lassen. Die Gesellschaft hat dem natürlich widersprochen. Der Gutachterausschuss hat zwischenzeitlich einen neuen Termin vereinbart der in der nahen Zukunft stattfinden wird. Weiterhin hat der Gutachterausschuss nun, ohne unserer Genehmigung, versucht die tatsächlichen Umsatzzahlen, die wir dem Gutachter für die Pachtanpassung zur Verfügung gestellt haben, über Ihn zu erhalten. Aber das ist noch nicht alles Wir hatten einen Gutachter aus Solingen, der schon in anderen Dingen für uns tätig war, als Berater eingesetzt. Wie sich im Nachhinein herausstellte war dieser Gutachter auch Mitglied beim Gutachterausschuss der Stadt Solingen. Unser beratender Gutachter, war durch den geführten Schriftverkehr der Stadt Remscheid namentlich bekannt. Bei dem angesetzten Treffen mit dem Gutachterausschuss der Stadt Remscheid sollte er uns beratend begleiten. Allerdings wurde Ihm nahegelgt, laut seiner Aussage, uns nicht weiter zu unterstützen und er mit uns über dieses Thema noch nicht einmal mehr reden möchte. Begründet wurde der Gesellschaft dass mit der Äußerung, dass der Gutachterausschuss der Städte Remscheid und Solingen eng zusammen arbeiten und wir uns unser eigenes Bild darüber machen sollen es täte ihm leid. Nach Recherchen die durch uns durchgeführt wurden, stellte sich jetzt heraus, das ein Herr Schubert Tel: 02191/162460 Vorsitzender des Gutachteraussschusses der Stadt Solingen ist. Wenn man jetzt bedenkt, das Herr Schubert Fachdienstleiter für Kataster und Liegenschaften bei der Stadt Remscheid ist, kann man sich jetzt wiederum vorstellen woher der Wind weht. Bei diesen ganzen Vorkommnissen können wir uns nicht vorstellen das durch den Gutachterausschuss der Stadt Remscheid ein wertneutrales Gutachten erstellt wird.
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